Der Vereinsbeitrag besteht aus einem Grundbeitrag, einem Abteilungsbeitrag (soweit erhoben) und einer einmalig zu zahlenden Aufnahmegebühr.
Beitragsordnung gültig ab 01.07.2009
(gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.03.2009)
Jahresbeitrag: 66,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,50 €)
Halbjahresbeitrag: 36,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 6,00 €)
Quartalsbeitrag: 19,50 € ( entspricht einem monatlichen Beitrag von 6,50 €)
Jahresbeitrag: 84,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 7,00 €)
Halbjahresbeitrag: 45,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 7,50 €)
Quartalsbeitrag: 24,00 € ( entspricht einem monatlichen Beitrag von 8,00 €)
Jahresbeitrag: 198,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 16,50 €)
Halbjahresbeitrag: 108,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 18,00 €)
Quartalsbeitrag: 57,00 € ( entspricht einem monatlichen Beitrag von 19,00 €)
Jahresbeitrag: 81,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 6,75 €)
Halbjahresbeitrag: 42,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 7,00 €)
Quartalsbeitrag: 21,75 € ( entspricht einem monatlichen Beitrag von 7,25 €)
Jahresbeitrag: 63,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,25 €)
Halbjahresbeitrag: 33,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,50 €)
Quartalsbeitrag: 17,25 € ( entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,75 €)
Jahresbeitrag: 129,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 10,75 €)
Halbjahresbeitrag: 66,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 11,00 €)
Quartalsbeitrag: 33,75 € ( entspricht einem monatlichen Beitrag von 11,25 €)
Jahresbeitrag: 63,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,25 €)
Halbjahresbeitrag: 33,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,50 €)
Quartalsbeitrag: 17,25 € ( entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,75 €)
Jahresbeitrag: 63,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,25 €)
Halbjahresbeitrag: 33,00 € (entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,50 €)
Quartalsbeitrag: 17,25 € ( entspricht einem monatlichen Beitrag von 5,75 €)
Fälligkeit der Beiträge: Jährliche Zahlung 1.März
Halbjährliche Zahlung 1. März, 1. September
Vierteljährliche Zahlung 1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember
Aufnahmegebühr (einmalig; aber auch bei erneutem Eintritt nach einer Kündigung zu entrichten):
Bitte versuchen Sie, die erwähnten Gebühren zu vermeiden, indem Sie sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen, bevor Sie eine Lastschrift zurückweisen.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Beitragsordnung_01012009.pdf | 137.43 KB |